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Naumburg

Einschränkungen bei der Erreichbarkeit mehrerer Finanzämter

Aufgrund eines hohen Anrufaufkommens kann es zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit per Telefon und per Fax mehrerer Finanzämter kommen. Bitte nutzen Sie das jeweilige Kontaktformular.

Die sachsen-anhaltinischen Finanzämter versenden seit 16. Februar 2024 Erinnerungsschreiben zur Abgabe bisher nicht eingereichter Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Bürgerinnen und Bürger haben sich zurückgemeldet, eine Erinnerung erhalten zu haben, obwohl sie die Erklärung bereits abgegeben haben.

Erinnerungsschreiben werden in einem automatisierten Verfahren immer dann verschickt, wenn zu einem bestehenden Aktenzeichen keine Grundsteuererklärung auf den Stichtag 1. Januar 2022 abgegeben worden ist. Die häufigsten Gründe für ein Erinnerungsschreiben, trotz Abgabe der Grundsteuererklärung, könnten daher sein:

  • Die Erklärung wurde unter Angabe eines falschen/anderen Aktenzeichens eingereicht
  • Mehrere Erklärungen wurden zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten (in einem Dateneingang) unter demselben Aktenzeichen eingereicht. 
  • Nur für eine wirtschaftliche Einheit (unbebautes Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, etc.) wurde eine Erklärung abgegeben, obwohl man mehrere wirtschaftliche Einheiten besitzt. 

Außerdem:

  • Überschneidungen bei der Erklärungsabgabe mit dem Druck der Erinnerungsschreiben.
  • Verwechslung der Abgabe der Grundsteuererklärung mit der Teilnahme an der Zensus Befragung 2022.

Die Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, die ein Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl sie ihre Erklärung bereits abgegeben haben, Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. Sollte eine telefonische Kontaktaufnahme aufgrund des hohen Anrufaufkommens nicht möglich sein, nutzen Sie bitte das jeweilige Kontaktformular.

Es ist ratsam, postalisch das Sendeprotokoll und das Erinnerungsschreiben in Kopie ans Finanzamt zu senden bzw. bei Nutzung des Kontaktformulars die Transferticketnummer zum Sendeprotokoll mit Datumsangabe mitzuteilen.

Allgemeine Hinweise

Hier finden Sie Informationen über die Arbeit des Finanzamtes sowie Auskunft zu den Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit.

Zudem gibt es Hinweise auf Broschüren zu Steuerrechtsthemen und Vordrucke der Finanzverwaltung, die heruntergeladen werden können.

Zentrale Zuständigkeiten liegen in Sachsen-Anhalt für die Grunderwerbsteuer in den Finanzämtern Dessau-Roßlau beziehungsweise Stendal sowie für die Erbschaft- und Schenkung­­steuer im Finanzamt Staßfurt.

Eine zentrale Zuständigkeit besteht auch für auftretende Fragen bei ELSTER-Registrierungen sowie für die Verwaltung von ELSTER-Benutzerkonten im Finanzamt Magdeburg.

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Kontakt

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung einer E-Mail in der Regel ungesichert erfolgt. Es besteht die Gefahr, dass Mitteilungen von Dritten gelesen oder manipuliert werden. Wir bieten deshalb ausschließlich die gesicherte Übermittlung von Nachrichten über das Portal ELSTER an. Sie haben zwei Optionen:

  1. Mit ELSTER-Benutzerkonto
  2. Ohne ELSTER-Benutzerkonto

zu 1.

Sie registrieren sich bei „Mein ELSTER“ (www.elster.de) und können dann mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto neben Steuererklärungen diverse Anträge und Nachrichten an Ihr Finanzamt übermitteln. Dazu gehören insbesondere

  • Einspruchseinlegung (Anhänge möglich)
  • Nachreichung von Belegen zur Steuererklärung (Anhänge möglich)
  • Antrag auf Fristverlängerung (Anhänge möglich)
  • Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen (Anhänge möglich)
  • Änderung der Adresse
  • Sonstige Nachricht (Anhänge möglich)

zu 2.

Ohne ELSTER-Benutzerkonto senden Sie Mitteilungen und Fragen über dieses Kontaktformular an Ihr Finanzamt: Kontakt zu Ihrem Finanzamt (steuerliche Fragen) 

  • zuständiges Finanzamt auswählen oder Steuernummer angeben oder Aktenzeichen angeben
  • persönliche Daten eintragen und Ihre Nachricht (keine Anhänge möglich)

Haben Sie andere Fragen, nutzen Sie dieses Kontaktformular (nicht steuerliche Fragen) (keine Anhänge möglich)

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Publikumsverkehr

  • Die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt sind geöffnet. 
  • Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte der Besuchstermin vorher telefonisch vereinbart werden.
  • Steuererklärungen müssen nicht persönlich abgegeben werden, es genügt, die Unterlagen in den Briefkasten des jeweilig zuständigen Finanzamtes einzuwerfen.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben. Über die Internetseite www.elster.de ist auch die Übermittlung von Anträgen zur Fristverlängerung oder von Einsprüchen an das Finanzamt möglich.

Für Rückfragen sind alle Finanzämter telefonisch erreichbar. Die Adressen, Telefonnummern und Sprechzeiten der Finanzämter in Sachsen-Anhalt finden Sie auf diesen Internetseiten.

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Unsere Erreichbarkeit

Postanschrift:
Finanzamt Naumburg
PF 12 51 oder PF 12 52
06602 Naumburg

Hausanschrift:
Finanzamt Naumburg
Oststraße 26/26 a
06618 Naumburg

Telefon: 03445 238-0
Fax: 03445 238-4600

Hotline Grundsteuerreform:
03445 238-1222

E-Mail Datenschutzbeauftragter: 
datenschutz(at)fa3119.sachsen-anhalt.de

Bankverbindung
Bundesbank Magdeburg
IBAN DE21810000000080001527
BIC MARKDEF1810

Sprechzeiten

Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
  13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
  und nach Vereinbarung