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Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt

Einschränkungen bei der Erreichbarkeit mehrerer Finanzämter

Aufgrund eines hohen Anrufaufkommens kann es zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit per Telefon und per Fax mehrerer Finanzämter kommen. Bitte nutzen Sie das jeweilige Kontaktformular.

Die sachsen-anhaltinischen Finanzämter versenden seit 16. Februar 2024 Erinnerungsschreiben zur Abgabe bisher nicht eingereichter Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Bürgerinnen und Bürger haben sich zurückgemeldet, eine Erinnerung erhalten zu haben, obwohl sie die Erklärung bereits abgegeben haben.

Erinnerungsschreiben werden in einem automatisierten Verfahren immer dann verschickt, wenn zu einem bestehenden Aktenzeichen keine Grundsteuererklärung auf den Stichtag 1.Januar 2022 abgegeben worden ist. Die häufigsten Gründe für ein Erinnerungsschreiben, trotz Abgabe der Grundsteuererklärung, könnten daher sein:

  • Die Erklärung wurde unter Angabe eines falschen/anderen Aktenzeichens eingereicht
  • Mehrere Erklärungen wurden zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten (in einem Dateneingang) unter demselben Aktenzeichen eingereicht. 
  • Nur für eine wirtschaftliche Einheit (unbebautes Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, etc.) wurde eine Erklärung abgegeben, obwohl man mehrere wirtschaftliche Einheiten besitzt. 

Außerdem:

  • Überschneidungen bei der Erklärungsabgabe mit dem Druck der Erinnerungsschreiben.
  • Verwechslung der Abgabe der Grundsteuererklärung mit der Teilnahme an der Zensus Befragung 2022.

Die Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, die ein Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl sie ihre Erklärung bereits abgegeben haben, Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. Sollte eine telefonische Kontaktaufnahme aufgrund des hohen Anrufaufkommens nicht möglich sein, nutzen Sie bitte das jeweilige Kontaktformular.

Es ist ratsam, postalisch das Sendeprotokoll und das Erinnerungsschreiben in Kopie ans Finanzamt zu senden bzw. bei Nutzung des Kontaktformulars die Transferticketnummer zum Sendeprotokoll mit Datumsangabe mitzuteilen.

Finanzämter in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es 14 Finanzämter. Für jedes Finanzamt finden Sie hier Informationen beispielsweise zu Kontaktmöglicheiten und Sprechzeiten.

Zentrale Zuständigkeiten liegen in Sachsen-Anhalt für die Grunderwerbsteuer in den Finanzämtern Dessau-Roßlau beziehungsweise Stendal sowie für die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Finanzamt Staßfurt.

Eine zentrale Zuständigkeit besteht auch für Fragen bei ELSTER-Registrierungen sowie für die Verwaltung von ELSTER-Benutzerkonten im Finanzamt Magdeburg.

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Kontakt

Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt über die nachfolgend genannten Möglichkeiten.

Wenn Sie bei „Mein ELSTER“ registriert sind und ein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte diesen Weg, um Nachrichten an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Hier ist das Beifügen von Anhängen möglich.

Sollten Sie kein ELSTER-Benutzerkonto haben, schreiben Sie Ihr zuständiges Finanzamt direkt an, über das Formular 

ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen oder

ELSTER - Kontaktformular für nichtsteuerliche Angelegenheiten

Tragen Sie im Verlauf Ihre persönlichen Daten ein und Ihre Nachricht.
Bei diesen Kontaktformularen können keine Anhänge übermittelt werden.
 

Beachten Sie bitte, dass die Übertragung von E-Mails in der Regel ungesichert erfolgt und daher die Gefahr besteht, dass Mitteilungen von Dritten gelesen oder manipuliert werden. Daher bieten wir ausschließlich die gesicherte Übermittlung von Nachrichten über das Portal ELSTER an.

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Zuständiges Finanzamt finden

Über das Angebot des Bundeszentralamtes für Steuern finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt im Bundesgebiet.

In Sachsen-Anhalt liegen zentrale Zuständigkeiten für die Grunderwerbsteuer in den Finanzämtern Dessau-Roßlau beziehungsweise Stendal sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Finanzamt Staßfurt.

Eine zentrale Zuständigkeit besteht auch für auftretende Fragen bei ELSTER-Registrierungen sowie für die Verwaltung von ELSTER-Benutzerkonten im Finanzamt Magdeburg.

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Steuer-ID finden

Ihre steuerliche Identifikationsnummer finden Sie in der Regel

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Finden Sie Ihre Steuer-ID nicht in Ihren Unterlagen, dann können Sie diese über das Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.

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Einkommensteuererklärung und mehr mit ELSTER

Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch elektronisch (ohne Papier) über „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ möglich. Persönliche Daten liegen bereits elektronisch vor und können per Mausklick in die Erklärung übernommen werden. Vorteile sind zudem die voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung und die elektronische Übermittlung des Steuerbescheides in das persönliche ELSTER-Konto. ELSTER Online 

Bürger mit Renten- und/oder Pensionseinkünften können für ihre Steuererklärung einfachELSTER nutzen. Dafür wird zuerst eine Zugangsnummer beantragt. Diese wird per Post zugesandt. Wer die Zugangsnummer bekommen hat, kann mit einfachELSTER starten und die Einkommensteuererklärung online ausfüllen und abgeben. Eine voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung ist hier nicht möglich.

weitere Informationen zu ELSTER


Der Finanzverwaltung liegen zahlreiche steuerlich relevante Daten bereits in elektronischer Form vor. Diese Daten müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden, die Übernahme erfolgt automatisch durch die Finanzämter.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2019 stehen daher neugestaltete Papier-Vordrucke zur Verfügung.

Zum einen gibt es optische Veränderungen: Die Bereiche, für die dem Finanzamt bereits alle Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen nicht ausgefüllt werden. Dies betrifft zum Beispiel Lohndaten, Renten sowie Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge. In bestimmten Fällen kann auch die Abgabe der Anlage N (Arbeitnehmer) oder R (Rentner) entfallen, soweit keine Werbungskosten geltend gemacht oder abweichende Werte erklärt werden. Dadurch werden Aufwand und Umfang der Papiererklärungen reduziert.

Zum anderen gibt es teilweise neue Vordrucke: Sie sind nach dem steuerlichen Bedarf sortiert. Für die Erklärung der Krankheitskosten oder Handwerkerrechnungen im Privathaushalt zum Beispiel stehen eigene Vordrucke mit Anleitungen zur Verfügung. Damit werden nicht mehr alle Vordrucke benötigt.

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