Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt
Aktuelles
Gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung
Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail oder mit gefälschten Webseiten im Namen der Steuerverwaltung an Informationen zu gelangen. Als Absender der E-Mails werden zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder auch das Bundesfinanzministerium vorgetäuscht.
In der E-Mail wird beispielsweise eine Steuerrückerstattung versprochen oder die E-Mails haben Titel wie "Wichtige Elster Information". In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine Verlinkung in der Mail zu öffnen oder eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt.
Sowohl Absenderadresse als auch der Inhalt der E-Mail variieren. In allen Fällen wird jedoch versucht, an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Bitte beachten Sie:
Die Steuerverwaltung sendet Ihnen grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs. Es werden auch niemals in einer E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, angefordert.
Klicken Sie keine Verlinkungen an oder öffnen angefügte Dokumente und geben Sie keine persönlichen Daten an.
Gefälschte Steuerbescheide im Namen der Steuerverwaltung
In Sachsen-Anhalt versuchen Betrüger aktuell mit gefälschten Steuerbescheiden an Geld zu gelangen. Die gefälschten Bescheide werden in Papierform per Brief versandt. Als Absender werden ein Finanzamt oder die Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland angegeben. Das Format ähnelt dabei der Aufmachung echter amtlicher Finanzamtsbescheide.
Die Empfänger werden aufgefordert eine Steuernachzahlung an die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt empfiehlt: Prüfen Sie die Angaben in dem Steuerbescheid und vergleichen Sie den Bescheid mit früheren Schreiben Ihres zuständigen Finanzamtes (zum Beispiel Steuernummer, Steuer-ID). Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Finanzamt nach.
Die Kontaktdaten gibt es online auf den Seiten der Finanzämter in Sachsen-Anhalt: https://finanzamt.sachsen-anhalt.de/.
Finanzämter in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es 14 Finanzämter. Für jedes Finanzamt finden Sie hier Informationen beispielsweise zu Kontaktmöglicheiten und Sprechzeiten.
- Finanzamt Dessau-Roßlau
- Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
- Finanzamt Eisleben
- Finanzamt Genthin
- Finanzamt Haldensleben
- Finanzamt Halle (Saale)
- Finanzamt Magdeburg
- Finanzamt Merseburg
- Finanzamt Naumburg
- Finanzamt Quedlinburg
- Finanzamt Salzwedel
- Finanzamt Staßfurt
- Finanzamt Stendal
- Finanzamt Wittenberg
Zentrale Zuständigkeiten liegen in Sachsen-Anhalt für die Grunderwerbsteuer in den Finanzämtern Dessau-Roßlau beziehungsweise Stendal sowie für die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Finanzamt Staßfurt.
Eine zentrale Zuständigkeit besteht auch für Fragen bei ELSTER-Registrierungen sowie für die Verwaltung von ELSTER-Benutzerkonten im Finanzamt Magdeburg.
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt über die nachfolgend genannten Möglichkeiten.
Wenn Sie bei „Mein ELSTER“ registriert sind und ein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte diesen Weg, um Nachrichten an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Hier ist das Beifügen von Anhängen möglich.
Sollten Sie kein ELSTER-Benutzerkonto haben, schreiben Sie Ihr zuständiges Finanzamt direkt an, über das Formular
ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen oder
ELSTER - Kontaktformular für nichtsteuerliche Angelegenheiten
Tragen Sie im Verlauf Ihre persönlichen Daten ein und Ihre Nachricht.
Bei diesen Kontaktformularen können keine Anhänge übermittelt werden.
Beachten Sie bitte, dass die Übertragung von E-Mails in der Regel ungesichert erfolgt und daher die Gefahr besteht, dass Mitteilungen von Dritten gelesen oder manipuliert werden. Daher bieten wir ausschließlich die gesicherte Übermittlung von Nachrichten über das Portal ELSTER an.
Zuständiges Finanzamt finden
Über das Angebot des Bundeszentralamtes für Steuern finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt im Bundesgebiet.
In Sachsen-Anhalt liegen zentrale Zuständigkeiten für die Grunderwerbsteuer in den Finanzämtern Dessau-Roßlau beziehungsweise Stendal sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Finanzamt Staßfurt.
Eine zentrale Zuständigkeit besteht auch für auftretende Fragen bei ELSTER-Registrierungen sowie für die Verwaltung von ELSTER-Benutzerkonten im Finanzamt Magdeburg.
Steuer-ID finden
Ihre steuerliche Identifikationsnummer finden Sie in der Regel
- im Einkommensteuerbescheid oder
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Finden Sie Ihre Steuer-ID nicht in Ihren Unterlagen, dann können Sie diese über das Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.
Einkommensteuererklärung und mehr mit ELSTER
Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch elektronisch (ohne Papier) über „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ möglich. Persönliche Daten liegen bereits elektronisch vor und können per Mausklick in die Erklärung übernommen werden. Vorteile sind zudem die voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung und die elektronische Übermittlung des Steuerbescheides in das persönliche ELSTER-Konto. ELSTER Online
Bürger mit Renten- und/oder Pensionseinkünften können für ihre Steuererklärung einfachELSTER nutzen. Dafür wird zuerst eine Zugangsnummer beantragt. Diese wird per Post zugesandt. Wer die Zugangsnummer bekommen hat, kann mit einfachELSTER starten und die Einkommensteuererklärung online ausfüllen und abgeben. Eine voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung ist hier nicht möglich.
weitere Informationen zu ELSTER
Der Finanzverwaltung liegen zahlreiche steuerlich relevante Daten bereits in elektronischer Form vor. Diese Daten müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden, die Übernahme erfolgt automatisch durch die Finanzämter.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2019 stehen daher neugestaltete Papier-Vordrucke zur Verfügung.
Zum einen gibt es optische Veränderungen: Die Bereiche, für die dem Finanzamt bereits alle Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen nicht ausgefüllt werden. Dies betrifft zum Beispiel Lohndaten, Renten sowie Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge. In bestimmten Fällen kann auch die Abgabe der Anlage N (Arbeitnehmer) oder R (Rentner) entfallen, soweit keine Werbungskosten geltend gemacht oder abweichende Werte erklärt werden. Dadurch werden Aufwand und Umfang der Papiererklärungen reduziert.
Zum anderen gibt es teilweise neue Vordrucke: Sie sind nach dem steuerlichen Bedarf sortiert. Für die Erklärung der Krankheitskosten oder Handwerkerrechnungen im Privathaushalt zum Beispiel stehen eigene Vordrucke mit Anleitungen zur Verfügung. Damit werden nicht mehr alle Vordrucke benötigt.