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Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt

Finanzämter in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es 14 Finanzämter. Für jedes Finanzamt finden Sie hier Informationen beispielsweise zu Kontaktmöglicheiten und Sprechzeiten.

Zentrale Zuständigkeiten liegen in Sachsen-Anhalt für die Grunderwerbsteuer in den Finanzämtern Dessau-Roßlau beziehungsweise Stendal sowie für die Erbschaft- und Schenkung­­steuer im Finanzamt Staßfurt.

Eine zentrale Zuständigkeit besteht auch für Fragen bei ELSTER-Registrierungen sowie für die Verwaltung von ELSTER-Benutzerkonten im Finanzamt Magdeburg.

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Kontakt

Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt über die nachfolgend genannten Möglichkeiten.

Wenn Sie bei „Mein ELSTER“ registriert sind und ein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte diesen Weg, um Nachrichten an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Hier ist das Beifügen von Anhängen möglich.

Sollten Sie kein ELSTER-Benutzerkonto haben, schreiben Sie Ihr zuständiges Finanzamt direkt an, über das Formular 

ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen oder

ELSTER - Kontaktformular für nichtsteuerliche Angelegenheiten

Tragen Sie im Verlauf Ihre persönlichen Daten ein und Ihre Nachricht.
Bei diesen Kontaktformularen können keine Anhänge übermittelt werden.
 

Beachten Sie bitte, dass die Übertragung von E-Mails in der Regel ungesichert erfolgt und daher die Gefahr besteht, dass Mitteilungen von Dritten gelesen oder manipuliert werden. Daher bieten wir ausschließlich die gesicherte Übermittlung von Nachrichten über das Portal ELSTER an.

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Zuständiges Finanzamt finden

Über das Angebot des Bundeszentralamtes für Steuern finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt im Bundesgebiet.

In Sachsen-Anhalt liegen zentrale Zuständigkeiten für die Grunderwerbsteuer in den Finanzämtern Dessau-Roßlau beziehungsweise Stendal sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Finanzamt Staßfurt.

Eine zentrale Zuständigkeit besteht auch für auftretende Fragen bei ELSTER-Registrierungen sowie für die Verwaltung von ELSTER-Benutzerkonten im Finanzamt Magdeburg.

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Steuer-ID finden

Ihre steuerliche Identifikationsnummer finden Sie in der Regel

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Finden Sie Ihre Steuer-ID nicht in Ihren Unterlagen, dann können Sie diese über das Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.

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Einkommensteuererklärung und mehr mit ELSTER

Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch elektronisch (ohne Papier) über „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ möglich. Persönliche Daten liegen bereits elektronisch vor und können per Mausklick in die Erklärung übernommen werden. Vorteile sind zudem die voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung und die elektronische Übermittlung des Steuerbescheides in das persönliche ELSTER-Konto. ELSTER Online 


Bürger mit Renten- und/oder Pensionseinkünften können für ihre Steuererklärung einfachELSTER nutzen. Dafür wird zuerst eine Zugangsnummer beantragt. Diese wird per Post zugesandt. Wer die Zugangsnummer bekommen hat, kann mit einfachELSTER starten und die Einkommensteuererklärung online ausfüllen und abgeben. Eine voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung ist hier nicht möglich.

weitere Informationen zu ELSTER
 

Der Finanzverwaltung liegen zahlreiche steuerlich relevante Daten bereits in elektronischer Form vor. Diese Daten müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden, die Übernahme erfolgt automatisch durch die Finanzämter.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2019 stehen daher neugestaltete Papier-Vordrucke zur Verfügung.

Zum einen gibt es optische Veränderungen: Die Bereiche, für die dem Finanzamt bereits alle Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen nicht ausgefüllt werden. Dies betrifft zum Beispiel Lohndaten, Renten sowie Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge. In bestimmten Fällen kann auch die Abgabe der Anlage N (Arbeitnehmer) oder R (Rentner) entfallen, soweit keine Werbungskosten geltend gemacht oder abweichende Werte erklärt werden. Dadurch werden Aufwand und Umfang der Papiererklärungen reduziert.

Zum anderen gibt es teilweise neue Vordrucke: Sie sind nach dem steuerlichen Bedarf sortiert. Für die Erklärung der Krankheitskosten oder Handwerkerrechnungen im Privathaushalt zum Beispiel stehen eigene Vordrucke mit Anleitungen zur Verfügung. Damit werden nicht mehr alle Vordrucke benötigt.

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Fristen, Formulare, elektronische Lohnsteuerkarte

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